Änderungen für das Steuerjahr 2024 im Überblick

Stand:
Thematik: Steuern & Recht

Wenn in einem Dreivierteljahr wieder die Sektkorken zu Silvester knallen, entsteht die Einkommensteuer. Darauf stößt aber wohl kaum jemand an. Ein neues Steuerjahr bringt meist aber auch etliche Änderungen mit sich - und einige davon sind durchaus ein Grund zur Freude. So auch für das Steuerjahr 2024:

  • Grundfreibetrag: Er steigt um 696 € auf 11.604 € für Alleinstehende und auf 23.208 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Die Bundesregierung plant zudem, den Grundfreibetrag für das Jahr 2024 weiter auf 11.784 € zu erhöhen.
  • Unterhaltshöchstbetrag: Dieser steigt entsprechend dem Grundfreibetrag ebenfalls (zunächst) auf 11.604 €. Bis zu diesem Betrag können Unterstützungsleistungen an Angehörige oder andere begünstigte Personen steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden.
  • Kinderfreibetrag: Dieser Freibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert, beträgt ab 2024 für jeden Elternteil 3.192 €, für beide Elternteile zusammen 6.384 €. Einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 € bzw. 2.928 € steigt der Freibetrag damit auf 9.312 € für Paare und auf 4.656 € für Alleinstehende.
  • Solidaritätszuschlag: Beim Soli wird die Freigrenze ab 2024 auf eine Einkommensteuer von 18.130 € (bei Einzelveranlagung) sowie 36.260 € (bei Zusammenveranlagung) angehoben.
  • Minijob: Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 von 12 € auf 12,41 € steigt auch die Grenze für Minijobber von 520 € auf 538 € Monatsverdienst.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen wird auf 40.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 80.000 € bei Zusammenveranlagung angehoben.
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung steigt von 1.440 € auf 2.000 €. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden.

 

Bildnachweis: ©kebox / Fotolia

 

Der LBV Unternehmensverbund

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!